AGB’s für Pauschalreiseangebote

Reisebedingungen für Pauschalangebote des Touristbüros i-vent

Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und dem Touristbüro i-vent, nachstehend „i-vent abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtung des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage des Angebots von i-vent und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von i-vent für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von i-vent vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von i-vent vor, an das i-vent für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit i-vent bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist i-vent die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

c) Die von i-vent gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.2. Für die Buchung, die schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen kann, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Kunde i-vent den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch i-vent zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird i-vent dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

c) Unterbreitet i-vent, gegebenenfalls nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden über seine Wünsche, dem Kunden ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum, so kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der Kunde dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der von i-vent angegebenen Form und Frist annimmt. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei i-vent zu Stande. i-vent wird den Kunden vom Eingang der Annahmeerklärung unterrichten. Die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages ist jedoch unabhängig davon, ob dem Kunden diese Benachrichtigung zugeht.

1.3. i-vent weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1. i-vent darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als vier Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl i-vent zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist i-vent berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 zu belasten.

3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten

3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber i-vent unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert i-vent den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann i-vent eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von i-vent unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

3.3. i-vent hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet (Prozentanteile bezogen auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis):
Rücktritt
– bis 30 Tage vor Reisebeginn kostenfrei
– vom 29. bis 08. Tag vor Reisebeginn
20%
– ab dem 07. Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt der
Reise 50 %
Maßgeblich für die Bestimmung der Entschädigung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei i-vent. Eine Entschädigung nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen ist auch dann zu entrichten, wenn der Reisende sich nicht rechtzeitig zu der in der Reisebestätigung benannten Zeit am Startort der Reise einfindet oder wenn die Reise wegen nicht von i-vent zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

3.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, i-vent nachzuweisen, dass i-vent überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von i-vent geforderte Entschädigungspauschale.

3.5. i-vent behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit i-vent nachweist, dass i-vent wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist i-vent verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

3.6. Ist i-vent infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat i-vent unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung diesen zu leisten.

3.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von i-vent durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie i-vent 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

3.8. Der Abschluss einer REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG sowie einer VERSICHERUNG ZUR DECKUNG DER RÜCKFÜHRUNGSKOSTEN BEI UNFALL ODER KRANKHEIT wird dringend empfohlen.

4. Rücktritt durch i-vent vor Reisebeginn

i-vent kann vor Reisebeginn in folgendem Fall vom Vertrag zurücktreten: i-vent ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat i-vent den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt i-vent vom Vertrag zurück, verliert i-vent den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wenn i-vent infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat i-vent unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, diesen zu leisten.

5. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

5.1. i-vent kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von i-vent nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von i-vent beruht.

5.2. Kündigt i-vent, so behält i-vent den Anspruch auf den Reisepreis; i-vent muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die i-vent aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

6. Obliegenheiten des Kunden/ Reisenden

6.1. Reiseunterlagen

Der Kunde hat i-vent zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht rechtzeitig / nicht innerhalb der üblichen Frist erhält.

6.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b) Soweit i-vent infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von i-vent vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von i-vent vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an i-vent unter der mitgeteilten Kontaktstelle von i-vent zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von i-vent bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.

d) Der Vertreter von i-vent ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

6.3. Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er i-vent zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von i-vent verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

7. Beschränkung der Haftung

7.1. Die vertragliche Haftung von i-vent für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

7.2. i-vent haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von i-vent sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

i-vent haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von i-vent ursächlich geworden ist.

8. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber i-vent geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

9. Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1. i-vent weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass i-vent nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für i-vent verpflichtend würde, informiert i-vent die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. i-vent weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

9.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und i-vent die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können i-vent ausschließlich an deren Sitz verklagen.

9.3. Für Klagen von i-vent gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von i-vent vereinbart.

Reiseveranstalter ist:

Touristbüro i-vent
Obermarkt 33
02826 Görlitz
Tel. ++49 3581 42 13-62
Fax ++49 3581 42 13-65
info@goerlitz-tourismus.de

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