AGB´s für Gruppenreisen

Reisebedingungen für Gruppenreisen des Touristbüros i-vent, nachfolgend I-VENT bezeichnet

1. Gültigkeit, Reiseanmeldung

Die vorliegenden Bedingungen sind für Gruppenreisen des Incoming Büros I-VENT gültig. Ein schriftliches Angebot ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen gegenüber I-VENT. Wird das Reiseangebot schriftlich durch den Kunden bestätigt und durch I-VENT rückbestätigt, kommt der Vertrag zustande. Die Reisebedingungen sind Bestandteil des Vertrages. I-VENT weist darauf hin, dass dann, wenn lediglich Angebote anderer Leistungsanbieter vermittelt werden, ggf. auch deren Allgemeine Vertragsbedingungen gelten können.

2. Zahlungsbedingungen

Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Vertragswertes kann 7 Wochen vor Leistungsbeginn durch I-VENT angefordert werden. Wenn die Anzahlung nicht vollständig bezahlt ist, ist I-VENT berechtigt, die Leistung zu verweigern. I-VENT verliert dadurch nicht den Anspruch auf eventuelle Stornierungskosten.
Die Bezahlung des restlichen Reisepreises erfolgt nach Durchführung der Reise gegen Rechnungslegung.
Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden (auch bei Überweisung aus dem Ausland). I-VENT haftet nicht für fehlgeleitete Überweisungen infolge mangelhafter bzw. fehlerhafter Angaben der Bankverbindung.
Wird die Zahlung nicht fristgerecht oder ordnungsgemäß geleistet, behält sich I-VENT vor, vom Vertrag zurück zu treten.

3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Vertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei I-VENT.
Wenn der Kunde zurück tritt, kann I-VENT angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Anwendungen verlangen. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Pauschalsätze berechnet (jeweils in Prozent der gebuchten Gesamtleistung):

kostenfreie Stornierung bis 49 Tage vor Anreise möglich, danach gilt folgendes
48-30 Tage vor Reisebeginn 30 %,
29-20 Tage vor Reisebeginn 35 %,
19-11 Tage vor Reisebeginn 40 %,
10-3   Tage vor Reisebeginn 60 %,
2 Tage bzw. bei Nichtantritt   85 % des Reisepreises
Die Rücktrittsgebühr wird sofort fällig.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt die nach dem Vertrag berechtigte Person (Kunde) einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so können diese grundsätzlich nicht erstattet werden.

5. Rücktritt und Kündigung durch I-VENT

I-VENT kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt einer Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die Erfüllung des Vertrages für I-VENT nicht mehr zumutbar ist.
Kündigt I-VENT, so behält I-VENT den Anspruch auf den Reisepreis. I-VENT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die ggf. aus anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wurden.
Wird die Reise wegen -bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren- unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (z. B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl I-VENT als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann I-VENT für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

6. Erfüllung des Vertrages, Haftung der Firma I-VENT

I-VENT bedient sich zur Erfüllung des Vertrages dritter Unternehmen (insbesondere Personenbeförderungsunternehmen, Hotels usw., im folgenden als Leistungsträger bezeichnet).
I-VENT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns lediglich für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. I-VENT haftet nicht für Fremdleistungen.
Werden lediglich Angebote anderer Leistungsanbieter vermittelt, haftet I-VENT nicht für die Erfüllung der Verträge, die zwischen dem Kunden und dem anderen Leistungsanbieter abgeschlossen werden. Der Kunde hat sich im Schadensfall ausschließlich an seinen Vertragspartner zu halten.

7. Beschränkung der Haftung

Die Haftung von I-VENT ist auf den Reisepreis beschränkt, wenn ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn I-VENT für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Leistungsträgers verantwortlich ist. I-VENT haftet nicht für Fremdleistungen. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich auch I-VENT hierauf berufen.

8. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, ggf. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. I-VENT bemüht sich, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Voraussetzung ist jedoch, dass der Reisende den Reisemangel unverzüglich noch während der Erbringung der Reiseleistungen bei I-VENT anzeigt (Mängelrüge), um I-VENT die Möglichkeit zu geben, Abhilfe zu schaffen. Anderenfalls kann der Reisende weder den Reisepreis mindern, noch Schadensersatz verlangen.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist der Sitz von I-VENT in Görlitz.

12. Datenschutz

Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellten Angaben auch weiterhin von I-VENT für die Kundenbetreuung verwendet werden.

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