Aktuelle Infos zu Übernachtungen
1. Dezember 2020 | Allgemein, Reisen
Die aktuelle Corona-Verordnung Sachsens erlaubt Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen nur zu notwendigen beruflichen, sozialen oder medizinischen Anlässen (Stand vom 1.12.20, gültig bis 28.12.20).
Ein sozialer Anlass ist z.B. der Besuch von Angehörigen in einem Pflegeheim oder in einem Krankenhaus. Und zur Weihnachtszeit gilt auch der Besuch von Verwandten als notwendiger sozialer Anlass, natürlich nur im Rahmen der zulässigen Kontakte.
Die ausführlichen Informationen können Sie bei Bedarf hier nachlesen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/
oder, die aktuellsten regionalen Infos unter: