AGB’s für Stadtführungen / Reiseleitungen

BUCHUNGSBEDINGUNGEN FÜR STADTFÜHRUNGEN oder -rundfahrten / REISELEITUNGEN des Touristbüros i-vent, Obermarkt 33, D-02826 Görlitz

1. Buchung / Vertragsschluss

Die Buchung kann per eMail, Brief oder Fax erfolgen. Der Vertrag kommt als Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB mit unserer schriftlichen Buchungsbestätigung zustande.

2. Bezahlung Stadtführungen, -rundfahrten und Reiseleitungen

Sie sind jeweils nach Erhalt der Rechnung für die Führung, bzw. Rundfahrt  zu bezahlen, sofern im Angebot / Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

3. Leistungen und Preise

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind ausschließlich die Leistungs- und Preisangaben aus den betreffenden Leistungsbeschreibungen bzw. Angeboten von i-vent maßgebend. Es bleibt i-vent vorbehalten vor Vertragsschluss eine Änderung von Leistungen und Preisen zu erklären. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages und dem Reisepreis, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von i-vent nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. i-vent ist verpflichtet, den Gast über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. (§ 651a Abs. 4 u. 5 BGB)

4. Rücktritt, Nichtinanspruchnahme, Wartezeit

4.1. Bei einem Rücktritt von weniger als 72 Stunden / 3 Tagen vor dem vereinbarten Führungsbeginn sowie Nichtinanspruchnahme/ Nichtanreise, wird eine Ausfallgebühr in Höhe der Mindestgebühren für die jeweilige Führung/ Reiseleitung berechnet. Aktuelle Witterungsbedingungen sind kein Rücktrittsgrund.

4.2. Sofern der Reisende eine Führung/ Stadtrundfahrt nach Beginn aus Gründen abbricht, die er selbst zu verantworten hat, beansprucht i-vent den vollen Preis.

4.3. Die Wartezeit des Stadtführers/ Reiseleiters beträgt 15 min. ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei verspäteten Eintreffen der Gäste reduziert sich der zeitliche Ablauf der Führung um die Differenz, die durch die Verspätung entstanden ist.

4.4. Bei Überschreitung der geplanten Stadtführungsdauer von mehr als 15 min. bis max. 45 min., in Absprache mit dem Auftraggeber wird einen Zuschlag von 35,- € je angebrochener 1/2 Stunde erhoben.

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